- Abteilungsleitung 2012
- Jugendleitung 2012
- 1. Mannschaft Kreisliga
- 2. Mannschaft A-Klasse 5
- AH - Senioren A
- A Kreisliga
- B1 Kreisklasse
- C1 Kreisklasse
- C2 Gruppe Freising Nord
- D1-Jugend Kreisliga 2 Süd
- D2 Gruppe S Freising
- D3 Gruppe 3
- E1 Gruppe 1
- E2 Gruppe 3
- F1 Gruppe 1
- F2 Gruppe 5
- F3 Bambini - Freundschaftsspiele
- Damenmannschaft
Regelkunde 2012
Verfasst von Matze am 2. Juni 2009 - 11:45
Altersgerechte Spielformen
Als Regelspielfeld werden die Maße 105 x 75m zu Grunde gelegt.
(wichtig für Kleinfeld und D-Junioren ab Saison 2011/2012)
HIER weitere Infos
Wartezeit bei Punktspielen
Die Wartepflicht beträgt 45 Minuten, ob die gegnerische Mannschaft antritt.
Dies ist gültig bis zur F-Jugend!
Wartezeit für Schiedsrichter
Es gibt KEINE Wartezeit, ob ein Schiedsrichter kommt,
d.h. falls der Schiedsrichter nicht kommt, muß das Punktspiel
dennoch pünktlich angepfiffen werden.
Die jeweilgen Modi (eigener Schiedsrichter oder geprüfter etc.)
findet Ihr auf den Seiten des BfV
WICHTIG: Spielberechtigungen
§ 19 Einsatz in verschiedenen Mannschaften
Beim Einsatz eines Spielers in Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen eines
Vereins gelten nachfolgende Bestimmungen:
(1) Grundsätzlich gilt:
a) Die Bestimmungen finden nur dann Anwendung, wenn die niederklassigere
Mannschaft ebenfalls in Konkurrenz spielt.
b) Ein Einsatz eines Spielers in einer höherklassigeren Mannschaft ist nur
dann zu berücksichtigen, wenn der Spieler in der ersten Halbzeit am Spiel
teilgenommen hat.
c) Es zählt nur der Einsatz in Verbandsspielen mit Ausnahme von
Pokalspielen, Hallenmeisterschaftsspielen oder in Spielen außer
Konkurrenz.
d) Die Einsatzbeschränkung beträgt maximal zwei aufeinander folgende
Spiele der niederklassigeren Mannschaft.
e) Eine Sperrfrist ist vorab zu verbüßen.
(2) Nach einem Einsatz in der höherklassigeren Mannschaft darf der Spieler nicht
am gleichen Wochenende (ein Wochenende umfasst den Zeitraum von
Freitag bis Sonntag einschließlich sich unmittelbar anschließender Feiertage)
und nicht im nächsten Spiel der niederklassigeren Mannschaft der gleichen
Altersklasse mitwirken.
(3) Liegt zwischen dem Spiel der höherklassigeren Mannschaft, in dem der
Spieler mitgewirkt hat, und dem nächstfolgenden Spiel der niederklassigeren
Mannschaft der gleichen Altersklasse ein Zeitraum von mindestens einem
Monat, so ist der Spieler auf alle Fälle spielberechtigt.
(4) Hat der Spieler an einem der letzten vier Verbandsspiele der höherklassigeren
Mannschaft in der ersten Halbzeit mitgewirkt, kann er in den Spielen der
niederklassigeren Mannschaft der gleichen Altersklasse, die nach dem letzten
Verbandsspiel der höherklassigeren Mannschaft stattfinden, nicht mehr
mitspielen.
(5) Die eingeschränkte Spielberechtigung gemäß Absätze 1 bis 4 findet beim
Wechsel zwischen höher- und niederklassigeren Jugendmannschaften der
gleichen Altersklasse keine Anwendung, wenn die niederklassigere bzw.
weitere untere Mannschaft den Status außer Konkurrenz oder außer Wertung
hat. Dies gilt auch für Gruppen in denen ausschließlich nicht
aufstiegsberechtigte Mannschaften spielen. In diesen Fällen dürfen bis zu vier
Spieler aus der höherklassigeren Mannschaft im nächstfolgenden Spiel der
niederklassigeren oder weiteren unteren Mannschaften der gleichen
Altersklasse eingesetzt werden.
(6) Im Kleinfeldfußball dürfen jedoch nur maximal zwei Spieler, die in der
höherklassigeren bzw. 1. Mannschaft eingesetzt wurden, im nächstfolgenden
Spiel der niederklassigeren oder weiteren unteren Mannschaften der gleichen
Altersklasse eingesetzt werden.
(7) Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen erfolgt eine Bestrafung nach § 77
Rechts- und Verfahrensordnung in Verbindung mit § 40 Spielordnung.
(8) Für Vereine, deren A- und/oder B-Juniorenmannschaft in der Junioren-
Bundesliga spielt, gelten abweichend die Bestimmungen des § 28 a DFBJugendordnung,
für ältere B-Juniorinnen, welche in der 1. oder 2. Frauen-
Bundesliga eingesetzt wurden, die Regelung des § 14 DFB-Spielordnung.
Neues Spielsystem (Stand 05.04.2011) für D-Jugend
Bitte HIER klicken
(Stand 05.04.2011)
Musterbogen Spielbericht
Liebe Sportskameraden,
nachdem ich schon einige Spielberichtsbögen bekommen habe und dabei einige Fehler aufgetreten sind, muss ich Euch nochmal auf bestimmte Punkte aufmerksam machen.
Der Spielberichtsbögen ist ein Dokument und muss von mir zwei Jahre aufbewahrt werden.
Deshalb ist es sehr wichtig diesen Sauber und Ordnungsgemäß auszufüllen.
Im Anhang schicke ein Muster mit, wie ein Spielberichtsbogen ausgefüllt werden muss. Ich bitte dieses Unbedingt zubeachten.
Ihr erspart uns einfach unnötigte Arbeit.
Ganz wichtig ist die Spielgruppennummer und die Spielnummer.
Außerdem soll der Spielberichtsbogen spätenstens am dritten Werktag nach dem Spiel beim Spielgruppenleiter sein.
Ich möchte Euch bitten die Trainer nochmal auf diese Dinge hinzu weisen.
Für eure Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Mit sportlichen Grüßen
Horn,Torsten
JSGL-Kleinfeld Kr.Freising
0811-95008
0171-2887994
Torsten.Horn@t-online.de
Aktuelles in Sachen Pass- und Spielrecht
Servus,
am 18.02.2011 waren Bernd, Günter, Toni und ich beim
DJK Ingolstadt auf der Fortbildung des BfV.
Hier einige Infos:
Ansprechpartner BfV Herr Gerd Wittmann 089/542770-32
Vereinswechsel bei Jugend:
- nur 1 Wechselperiode, Abmeldung bis 15.07., Eingang Passantrag bis 30.09.
(Vermerk auf Spielerpass oder Abmeldung per Einschreiben)
- bei Zustimmung: ab 01.08. Spielrecht
- bei Nichtzustimmung (jüngere A-Junioren bis D-Junioren): nach 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung, bei E-Junioren und Jünger ab 01.08.
- Infos bei www.bfv.de = Vereinswechsel http://www.bfv.de/cms/seiten/4105.html
Fristen bei Vereinswechsel:
- 14 Tage zur Herausgabe des Passes! sonst gilt KEINE Nichtzustimmung mehr!
- Pass muss innerhalb 14 Tage zurückgegeben werden, idealerweise und sicherer ist die Rücksendung an den BfV
- es muss kein Pass an einen Spieler abgegeben werden, da der Pass Eigentum des BfV ist und sonst der „alte“ Verein bei Verlust dafür aufkommen müsste.
- das Spielrecht erlischt am Tag der Abmeldung
neue Passanträge (ab 01.12.2010):
- es gelten nur noch die neuen, weißen Passantragsformulare, dieses Formular kann auch online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden, dann das übliche Prozedere, Infos unter http://www.bfv.de/cms/seiten/1266.html
bei Passverlust:
- Verlusterklärung an den BfV auch per Fax möglich
Gebühren Vereinswechsel:
- sind um 300% gestiegen!
Kampagne „Pro Amateurfussball“:
- Infos unter http://www.bfv.de/cms/seiten/39356_51362.html
Kosten und Info bei einer Kooperation zwischen 2 Vereinen:
- Kosten á Juniorenspieler 5,-€ pro Pass
- alle Pässe gesammelt per Anschreiben an den BfV senden
besonders wichtig:
unbedingt auf die Vereinsmitgliedschaft achten, da der Spieler sonst keinen Versicherungsschutz hat.
Sportliche Grüße
Euer Matze
(Quelle: BfV Internet)
Richtlinien D-Jugend Pilotprojekt
I. Spielfeldaufbau
Nur für die Testphase:
Das Spielfeld muss rechteckig (ca. 80 m x 50 m) sein, bei großen Spielfeldern in der Länge von Strafraum zu Strafraum des Normalfeldes; die Breite ist auf jeder Seite 2 m von der Breite des Normalspielfeldes zu verkleinern. [Die Mittellinie mit Anstoßpunkt ist zu markieren vom Großfeld so weit möglich zu übernehmen.]
Der Strafraum ist 12 m seitlich vom Tor und nach vorne zu markieren. Der Strafstoßpunkt ist 9 m von der Torlinie entfernt zu markieren. Die Spielfeldbegrenzungen können auch abgesteckt werden (Fahnen). Die Markierungen im Spielfeld können mit flachen Hütchen vorgenommen werden. Es werden Tore der Größe 5 x 2 Meter verwendet.
II. Zahl der Spieler/-innen
Spielform 9:9:
Eine Mannschaft besteht aus acht Feldspieler/-innen und einem Torwart. Bei Spielbeginn müssen mindestens sechs Spieler/-innen anwesend sein, einer davon muss als Torwart in das Tor.
Spielform 11:11:
Eine Mannschaft besteht aus zehn Feldspieler/-innen und einem Torwart. Bei Spielbeginn müssen mindestens sieben Spieler/-innen anwesend sein, einer davon muss als Torwart in das Tor. Bei beiden Spielformen auf verkleinertem Spielfeld können bis zu vier Spieler/-innen bei Spielruhe ausgewechselt werden. Ausgewechselte Spieler/-innen können auch wieder eingewechselt werden.
III. Altersklassen (§ 7 JO)
D-Junioren / D-Juniorinnen (U13/U12):
D-Junioren/-innen einer Spielzeit sind Spieler/-innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. oder das 12. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.
IV. Spielzeit
Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten
V. Sonstige Bestimmungen
Passrechtlich gilt für alle Mannschaften das Spielrecht für Verbandsspiele.
Es gelten ausnahmslos die Spielregeln für das Großfeld.
Es wird mit Abseitsregel gespielt.
Die Bestimmung der Regel XII über das direkte bzw. absichtliche Zuspiel zum Torwart findet Anwendung.
Die Meister können nach Ende der Spielrunde 11:11 und 9:9 in die nächsthöhere Spielklasse i. d. R. die Kreisklasse 11:11 im folgenden Spieljahr aufsteigen. Dort sind nur Mannschaften 11:11 zum Spielbetrieb zugelassen.
Vereine die nach dem Rundenende auf einem Aufstiegsplatz stehen, müssen die Aufstiegsspiele in die nächsthöhere Spielklasse mit einer 11 er Mannschaften spielen, dies gilt auch für diese Mannschaften die mit einer 9 er Mannschaften an der Pilotphase teilgenommen haben. Ansonsten entfällt das Aufstiegsrecht.
Es können nur zweite Mannschaften einer JFG an der Pilotphase teilnehmen.
Sehr Wichtig: Als Spielball ist ein Lightball der Größe 5 mit einem Gewicht von 350 g vorgeschrieben.
Neue Richtlinien Kleinfeldfussball D- bis F-Junioren
Servus, HIER mal wieder neue Richtlinien für die kommende Saison.
Zusatzspielrecht (Zweitspielrecht) im Jugendbereich
Servus, HIER neue Informationen darüber.
Wichtige Änderungen in 2010:
Servus,
bitte unbedingt beachten, um unnötige Kosten etc. zu vermeiden!




Mustergültig ausgefüllter Spielberichtsbogen:




Kleine Regelkunde im Jugendfussball:
I. Spielregeln
Für Kleinfeldfußball kommen die folgenden vereinfachten Spielregeln zur Anwendung:
a) Bei den E-Junioren und jünger ist Abseits aufgehoben.
b) Bei den E-Junioren und jünger kommt die Regel 12 (Verstöße des Torwarts, die mit einem indirekten Freistoß bestraft werden) nicht zur Anwendung.
c) Bei den E-Junioren und jünger gibt es nur direkte Freistöße, und der Strafstoß erfolgt aus acht Metern Entfernung.
d) Bei den E-Junioren und jünger kann der Abstoß auch aus der Hand als Abwurf erfolgen.
e) Bei den E-Junioren und jünger wird auf das Zeigen der Gelben oder Roten Karte verzichtet. Die Verwarnung eines Spielers wird durch ein Ermahnen ersetzt. Feldverweise sollen nur bei groben Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten und grundsätzlich nicht bei technischen Wiederholungsvergehen ausgesprochen werden.
f) Bei den E-Junioren und jünger dürfen unbegrenzt viele Spieler in einer Spielpause eingewechselt werden. Wiederholtes Ein- und Auswechseln ist gestattet.
g) Bei den F-Junioren und jünger wird der falsche Einwurf (Regel 15, Ausführung des Einwurfs) nicht geahndet. Bei den E-Junioren erhält der Spieler die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung durch den Spielleiter zu wiederholen.
h) Es wird mit folgenden Ballgrößen gespielt:
G-Junioren: Leichtspielball Größe 4 (290g)
F-Junioren: Leichtspielball Größe 5 (290g)
E-Junioren: Leichtspielball Größe 5 (290g)
D-Junioren: Leichtspielball Größe 5 (350g)
i) Es wird auf verkleinertem Spielfeld gespielt, und zwar mit folgenden Maßen:
- Das Spielfeld muss rechteckig sein und soll eine Länge von maximal ca.40 bis 60 Meter und eine Breite von ca. 35 Meter haben.
- Der Strafraum ist je nach Spielfeldgröße 11 bis 12 Meter von der Torlinie bzw. den Torpfosten zu markieren, der Torraum entfällt ganz.
- Die Strafstoßmarke ist acht Meter von der Torlinie entfernt.
- Die Mittellinie mit Anstoßpunkt ist zu markieren. Die Spielfeldbegrenzungen können auch abgesteckt werden (Fahnen, Hütchen und dergleichen).
- Es dürfen nur Tore der Größe 5 x 2 Meter verwendet werden, die zu befestigen sind. Ohne Befestigung der Tore darf nicht gespielt werden.
-
Der VJA empfiehlt folgende Spielfeldgrößen anzuwenden. Aus einem normalen Spielfeld ergeben sich drei Spielmöglichkeiten:
a) bei normalem Spielfeld von Strafraum zu Strafraum (ca. 60 x 40 m bei den D-Junioren. Siehe Grafik 1 oben)
b) Quer zum normalen Spielfeld in einer Spielfeldhälfte (Mittellinie bis Strafraum ca. 55 x 35 m bei den E-Junioren. Siehe Grafik 2 oben.)
c) Quer zum normalen Spielfeld in einer Spielhälfte (Mittellinie bis Strafraum ca. 40 x 35 m bei den F-Junioren
II. Spielbetrieb
II. Zahl der Spieler/-innen -
Eine Mannschaft besteht aus sechs Feldspieler/-innen und einem Torwart. Bei Spielbeginn müssen mindestens vier Feldspieler/-innen und ein Torwart anwesend sein. Im Kleinfeldfußball können bis zu vier Spieler/-innen bei Spielruhe ausgewechselt werden. Ausgewechselte Spieler/-innen können auch wieder eingewechselt werden.
III. Altersklassen (§ 7 JO)
D-Junioren / D-Juniorinnen (U13/U12):
D-Junioren/-innen einer Spielzeit sind Spieler/-innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. oder das 12. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.
E-Junioren / E-Juniorinnen (U11/U10):
E-Junioren/-innen einer Spielzeit sind Spieler/-innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 9. oder das 10. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.
F-Junioren / F-Juniorinnen (U9/U8):
F-Junioren/-innen einer Spielzeit sind Spieler/-innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 7. oder das 8. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.
IV. Spielzeit
D-Junioren/innen 2 x 30 Minuten E-Junioren/innen 2 x 25 Minuten F-Junioren/innen 2 x 20 Minuten Eine notwendige Entscheidung wird durch Verlängerung und/oder Achtmeterschießen herbeigeführt.
V. Sonstige Bestimmungen
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Passrechtlich gilt für alle 1. Mannschaften das Spielrecht für Verbandsspiele. Für die 2. und alle weiteren unteren Mannschaften reicht das Spielrecht für Privatspiele aus. § 19 (1) - (3) JO.
-
Jeder Einsatz von mehr als zwei Spielern einer höherklassigen Mannschaft in einer niederklassigeren Mannschaft der gleichen Altersklasse am selben Wochenende ist nicht zulässig (siehe § 19 JO).
-
Es wird ohne Abseitsregel gespielt.
-
Der Abstoß muss aus dem Strafraum heraus erfolgen.
-
Ein indirekter Freistoß für die angreifende Mannschaft bzw. ein Schiedsrichterball muss mindestens 5 Meter von der Torlinie entfernt ausgeführt werden.
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Beim Anstoß sowie bei der Ausführung von Freistößen und Eckstößen müssen die Spieler/-innen der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt sein.
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Als Spielball ist für alle Altersklassen ein Lightball der Größe 5 vorgeschrieben. Für die D-Junioren Größe 5 bis 350 gr.; für die E- und F-Junioren Größe 5 bis 290 gr..
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Alle Spiele werden grundsätzlich nur in Jugend-Gruppen ausgetragen und enden mit der Gruppenmeisterschaft.
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Spielgemeinschaften werden auf Kleinfeld nicht genehmigt. Für Juniorinnen-Mannschaften gelten die Richtlinien für Juniorinnenfußball.
-
Die Bestimmung der Regel XII über das direkte bzw. absichtliche Zuspiel zum Torwart gilt für den Kleinfeldfußball nicht.
-
Im Übrigen gelten die vom DFB anerkannten Fußballregeln sowie Satzung und Ordnungen des BFV.
-
Es können auf schriftlichen Antrag vom VJA andere Spielformen genehmigt werden.
VI. Sicherheitsbestimmung
Zur Vermeidung von Unfällen sind Kleinfeldtore so im Boden zu verankern oder an Geländern zu befestigen, dass ein Umstürzen der Tore in jedem Fall ausgeschlossen werden kann. -
Bereits seit Sommer 2007 gibt der BFV seinen Vereinen im Junioren- und Juniorinnenbereich die interessante Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein auf eine Saison begrenztes Zusatzspielrecht für Verbandsspiele eines zweiten Vereins zu erhalten.
Auf dem erst kürzlich zurück liegenden Verbandstag wurde nun diese Bestimmung überarbeitet und insbesondere für den E- und F-Jugendbereich weiter ergänzt und ist in ihrer neuen Fassung seit dem 26.07.2010 gültig.
Diese Regelung ist speziell für diejenigen Vereine geschaffen worden, denen es nicht (mehr) möglich ist, für die kommende Saison eine Junioren-/-innenmannschaft in einer bestimmten Altersklasse zum Spielbetrieb anzumelden. Somit könnten zumindest zwei Spieler eines Vereins (A- bis D-Jugendbereich) bei einem zweiten Team für ein Jahr mitspielen, ohne dass ein Vereinswechsel vorgenommen werden muss. Im E- und F-Jugendbereich kann ein Antrag nun sogar für bis zu maximal fünf Spieler gestellt werden.
Im A- bis D-Jugendbereich ist zur Erlangung eines solchen Zusatzspielrechtes vom Verein des Spielers ein formloser Antrag an den Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA - bei Junioren) bzw. an den Verbands-Frauen- und Mädchen-Ausschuss (VFMA - bei Juniorinnen) zu stellen. Die Einverständniserklärung des "aufnehmenden" Vereins ist dem Antrag beizufügen. Die Einsendung des betreffenden Spielerpasses ist erst nach einer etwaigen Genehmigung des Antrages erforderlich. Die Passabteilung wird den Pass dann zur gegebenen Zeit anfordern, um das Zusatzspielrecht darin einzutragen.
Im E- und F-Jugendbereich ist zur Erlangung eines solchen Zusatzspielrechtes vom Verein des Spielers ebenfalls ein formloser Antrag beim zuständigen Jugend-Gruppenspielleiter (bei Junioren) bzw. beim Bezirks-Frauen- und Mädchenausschuss (BFMA - bei Juniorinnen) zu stellen und ebenfalls die Einverständniserklärung des "aufnehmenden" Vereins beizufügen. Die Einsendung eines Spielerpasses ist hier nicht notwendig. Als Spielrechtsnachweis erhält der "aufnehmende" Verein eine Spielerliste.
Nachfolgend haben wir Ihnen den kompletten Wortlaut sowie alle Voraussetzungen dieser überarbeiteten Bestimmung (23 § BFV-Jugendordnung) nochmals dargestellt:
(1) Grundsätzlich kann für jeweils maximal 2 Spieler der Altersklassen U 13 (D-Jun.) bis U 19 (A-Jun.) eines Vereins ein Zusatzspielrecht für ein Spieljahr für einen anderen Verein unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
a) Junioren
Der Verein nimmt in der Altersklasse des Spielers mit keiner Mannschaft oder Spielgemeinschaft am Spielbetrieb teil. Der aufnehmende Verein nimmt in einer der beiden untersten Spielklassen am Spielbetrieb auf Großfeld teil.
b) Juniorinnen
Der Verein nimmt in der Altersklasse der Spielerin mit keiner Juniorinnenmannschaft oder -Spielgemeinschaft am Spielbetrieb teil. Der aufnehmende Verein nimmt mit einer Juniorinnenmannschaft am Spielbetrieb teil, für welche die Spielerin gemäß § 7 ein Zusatzspielrecht hat.
(2) a) Junioren
Ein Verein kann in einem Spiel/Turnier maximal 4 Spieler anderer Vereine mit Zusatzspielrecht einsetzen.
b) Juniorinnen
In einem Spiel/Turnier können maximal 2 Spielerinnen anderer Vereine mit Zusatzspielrecht zum Einsatz kommen. Der aufnehmende Verein kann in einem Spieljahr für maximal 4 Spielerinnen ein Zusatzspielrecht erhalten.
(3) Das zusätzliche Spielrecht beinhaltet nicht das Sonderspielrecht nach § 27 für Herren- und Frauenmannschaften des aufnehmenden Vereins.
(4) Den Antrag für die Ausstellung eines Zusatzspielrechts muss der Verein des Spielers stellen. Dem Antrag ist die Einverständniserklärung des aufnehmenden Vereins beizulegen. Bei Juniorinnen muss bei der Antragstellung angegeben werden, in welchen Mannschaften der Einsatz erfolgen soll.
(5) Das zusätzliche Spielrecht wird vom Verbands-Jugendausschuss / Verbands-Frauen- und Mädchenausschuss nach Rücksprache mit dem Bezirks-Jugendleiter / Bezirks-Frauen- und Mädchenausschuss erteilt und von der Passstelle des BFV ausgestellt.
(6) Nimmt ein Verein in der Altersklasse der E- / F-Junioren mit keiner Mannschaft am Spielbetrieb teil, kann er für eine Spielsaison das Zusatzspielrecht für maximal 5 Spieler für einen anderen Verein beantragen.
Der Antrag ist vom abgebenden Verein beim zuständigen Jugend-Gruppenspielleiter/Bezirks-Frauen- und Mädchenausschuss zu stellen; als Nachweis erhält der aufnehmende Verein eine Spielerliste. Der aufnehmende Verein kann in einer Altersklasse in einem Spiel maximal 5 Spieler mit Zusatzspielrecht eines anderen Vereins einsetzen.
(7) Ein Zusatzspielrecht kann vom Verbands-Jugendausschuss/Verbands-Frauen- und Mädchenausschuss widerrufen werden.
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